BUNDESREGIERUNG UND LÄNDER FÖRDERN INVESTITIONEN FÜR LUFTREINIGER BIS 100%
Überbrückungshilfe 2022 – verbessert, erweitert und aufgestockt! Durch die neuesten Beschlüsse wurde die Überbrückungshilfe IV bis zum Juni 2022 verlängert.

Drei Programme zur Förderung der hygienesicheren Begegnung
Mit den Corona-Hilfen der Bundesregierung werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt .
Die Überbrückungshilfe IV erstattet Kosten in Höhe von:
100% Fördersatz bei Umsatzeinbruch von mehr als 70%
60% Fördersatz bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
40% Fördersatz bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
Je nach Höhe des Umsatztückganges werden bis zu 100% gefördert.
Was und wer kann gefördert werden:
Ob für Gastronomiebetriebe, Schulen, Kitas, Schaffende im Kulturbereich oder Freiberufler – um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen der Bund und die Länder Investitionen in Ionisatoren und Oberflächendesinfektionsgeräte von Zentri-Jet mit Förderprogrammen.
Wir informieren Sie hier zu Förderprogrammen für virenfreie Raumluft und hygienesichere Oberflächendesinfektion. Wir versuchen stets den aktuellen Überblick der Förderprogramme des Bundes und der Länder zu bieten, um Ihren Betrieb mithilfe technischer Hygienemaßnahmen einzudämmen. Kaufen Sie einen oder mehrere Luftreinigungssysteme von Zentri-Jet und profitieren somit SOFORT von den Förderprogrammen für Ihren Bereich.
WICHTIG: Die Erfüllung der definierten Anforderungen gemäß der jeweiligen Förderrichtlinien an technische Daten und Eigenschaft der Geräte ist die Grundvoraussetzung für die Förderbewilligung.
Mit dem Kauf von Produkten aus der AirDES-Familie und dem MobilDES smart sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Geräte entsprechen in allen Punkten den Förderrichtlinien für Hygienemaßnahmen.
NEUSTART KULTUR – Förderprogramm bis Oktober verlängert!
Mit dem Programm NEUSTART KULTUR hat die Staatsministerin für Kultur und Medien ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen verschiedener Kultursparten.
Dazu gehören: Museen, Musikclubs, Literaturhäuser, Theater, Festivals, soziokulturelle Zentren und Kinos
Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Die Mittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden.
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III
Förderung bis zu 100% bis Juni 2021
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Antragsfrist der Erstanträge endet am 31. August 2021.